Familiengartenverordnung (FGVo) der Stadt Luzern

Familiengartenverordnung (FGVo) PDF

Update Wegleitung - Bauen auf Familiengartenparzellen September 2024
NEU max 20 % Rasenfläche
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Umgang mit bestehenden Bauten PDF

BFU, Vorschriften Teiche Link: Teiche, Biotope & Co. – Gewässer richtig sichern | BFU oder PDF

 

Als Parzellennutzer/In bauen Sie immer auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Eine Bewilligung einer Baute oder Anlage bedeutet nicht, dass diese bei der Abgabe der Garten-parzelle  stehen bleiben darf. 

Ein Baugesuch ist einzureichen, wenn Sie etwas Neues aufstellen, etwas Bestehendes ersetzen oder umbauen möchten. Es muss vorab mit dem Bau-Chef besprochen werden.

Für die Erstellung von Gartenhäusern, Anbauten und gedeckten Sitzplätzen ist zusätzlich die Zustimmung von Stadtgrün Luzern notwendig.
Baugesuch Areal
Baugesuch Stadt Luzern
Prozessablauf Baubewilligung

Wer Familiengartenparzellen präventiv vor Umweltbelastungen schützt oder bei bereits bestehender übermässiger Belastung saniert, kann bei Stadtgrün Luzern ein Gesuch auf finanzielle Beteiligung durch den Umweltfonds stellen (siehe Art. 26 der Familiengarten-verordnung).
Beitragsgesuch Umweltfonds Stadt Luzern

Familiengarten-
verordnung

Übergangsbestimmungen

I.   Allgemeine Bestimmungen

II.  Umweltschonende Bewirtschaftung

Familiengarten-
verordnung


III. Bauvorgaben

IV. Schlussbestimmungen

Stadtgrün Luzern ab 01.01.2022